Aktuelle Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Bitte beachten Sie die staatlichen Empfehlungen zur Pandemieeindämmung
Liebe Patienten,
mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt ab 01.10.2022
auch in unserer
Praxis für Patienten und Besucher die FFP2-Maskenpflicht.
Diese Regelung gilt bis 07.04.2022.